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Haushaltsgeräte (z.B. Bügeleisen, Mixer und Föhne) richtig entsorgen

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Elektroaltgeräte umweltfreundlich entsorgen: Änderungen im ElektroG ab dem 15.08.2018

Elektroaltgeräte müssen umweltfreundlich entsorgt werden - das fordert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) basierend auf der europäischen WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment). Der Hersteller kommt seiner Produktverantwortung nach.

Und so funktioniert es: Der Hersteller verkauft seine Produkte an den Verbraucher. Dieser bringt sie, sobald sie ausgedient haben, zur kommunalen Sammelstelle und die informiert die Stiftung ear, wenn ein Container voll ist. ear teilt anschließend dem Hersteller mit, wenn dieser einen Container abzuholen hat. Dieser beauftragt wiederum einen Entsorger für die Container-Abholung.

Damit dieser Kreislauf funktioniert, müssen sich die Hersteller bei der stiftung ear registrieren und zu einem späteren Zeitpunkt ihre verkauften Mengen angeben. Außerdem ist die Entsorgung der Altgeräte in Form eines Vertrages sicherzustellen und die Geräte müssen gekennzeichnet werden. Eine durchgestrichene Mülltonne sagt beispielsweise dem Verbraucher, dass ein Smartphone nicht in den Hausmüll geworfen werden darf und bei der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden kann.

In 2015 wurde das ElektroG novelliert. Ab Mitte August 2018 tritt der offene Anwendungsbereich „Open Scope" in Kraft: Dann fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des ElektroG, außer sie unterliegen explizit einer gesetzlichen Ausnahme. Durch den erweiterten Anwendungsbereich werden z.B. Möbel wie höhenverstellbare Schreibtische oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig. Außerdem werden neue Gerätearten definiert, die z.T. nach der Größe der Produkte und weniger nach ihrer Funktion ausgerichtet sind.

Auch für Hersteller, die bereits registriert sind, ergibt sich gegebenenfalls Handlungsbedarf: Einige Geräte wie z.B. Staubsauger oder Leuchten werden zukünftig statt nach der Funktion nach der Größe definiert, fallen eventuell in eine andere Kategorie und müssen deshalb neu registriert werden. Hersteller werden angehalten zu überprüfen, ob die gesetzlichen Änderungen zu einer Verpflichtung oder einer Änderung der Verpflichtung führt. Der Umweltdienstleister Interseroh unterstützt alle Unternehmen bei Rückfragen und bei der Umsetzung.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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Über Interzero:

Interzero ist einer der führenden Dienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistikkreisläufen sowie Innovationsführer im Kunststoffrecycling mit der größten Sortierkapazität Europas. Unter dem Leitgedanken „zero waste solutions“ unterstützt das Unternehmen über 50.000 Kunden europaweit beim verantwortungsbewussten Umgang mit Wertstoffen und hilft ihnen so, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Primärressourcen zu schonen.

Mit rund 2.000 Mitarbeiter*innen erzielt das Unternehmen einen Umsatz von über einer Milliarde Euro (2021). Durch die Recyclingaktivitäten von Interzero konnten lt. Fraunhofer UMSICHT allein im Jahr 2022 eine Million Tonnen Treibhausgase im Vergleich zur Primärproduktion und über 8,7 Millionen Tonnen Primärrohstoffe eingespart werden. Als Vorreiter für zirkuläre Wirtschaft ist Interzero Träger des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2024 sowie dem zugehörigen Sonderpreis im Transformationsfeld „Ressourcen“. Weitere Informationen finden Sie unter www.interzero.de.

Bitte beachten Sie auch unser Onlineportal mit Informationen rund um die Themen Rohstoffe und Recycling: www.recyclingnews.de.

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