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Verpackungslizenz Europa: rechtssicher und richtlinienkonform

Compliance Anforderungen aller Länder

Sie exportieren Ihre Produkte ins europäische Ausland? Dann sind Sie gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG verpflichtet, Ihre Verpackungen in den einzelnen Ländern zu lizenzieren. Interseroh+ übernimmt die komplette Abwicklung der Verpackungslizenz Europa für Sie.

Ihre Vorteile bei Interseroh+

  • Kostenloser Compliance-Check

  • Beauftragung von Bevollmächtigten

  • Umfassende Beratung

  • Übernahme aller Vertragsangelegenheiten

  • Fristgemäße Mengenmeldungen

  • Europaweit rundum abgesichert

Was regelt die EU-Verpackungsrichtlinie?

Die Verpackungsrichtlinie enthält Regelungen zur Verpackungslizenz Europa. Im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung enthält sie Vorgaben zu Sammlung, Sortierung und Recycling von Verpackungen zur Aufrechterhaltung des Kreislaufsystems. Die Handhabung der EU-Verpackungsrichtlinie variiert jedoch stark von Land zu Land. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle und teilweise fehlen die Übersetzungen wichtiger Informationen.

Lassen Sie sich von uns beraten, um die Landesvorgaben kennenzulernen und Handlungsempfehlungen zu erhalten.

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Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne können Sie über europa@interseroh.com auch direkt mit uns in Kontakt treten.

Ihre Vorteile bei der europaweiten Verpackungslizenzierung

Wir sind Ihre Experten zum Thema Verpackungslizenz EU. Wir übernehmen Vertragsmanagement, Meldungen von Verpackungsmengen, Korrespondenz und Rechnungsprüfung für bis zu 30 Länder. Zusätzlich beraten wir Sie hinsichtlich Verpackungskennzeichnungen und halten Sie über Änderungen der Lizenzierungspflichten auf dem Laufenden, damit Sie vollständig vor Sanktionen geschützt sind.

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Ihr sicherer Weg zur Zertifizierung!

Nutzen Sie unsere Erfahrung und das europaweite Netzwerk

1 Analyse

Ermittlung Ihre Verpflichtungen und Auswahl des passenden ausländischen Lizenzierungs- und Rücknahmesystems auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten und in Verkehr gebrachten Mengen

2 Abwicklung

Die Abwicklung des gesamten Vertragsmanagements und dazugehöriger Korrespondenz mit den ausländischen Systemen inkl. Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen, fristgemäßen Mengenmeldungen und des weiteren Reportings

3 Compliance Service

Die Identifizierung offener Fragestellungen und Erarbeitung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung Ihrer Compliance

Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit

Häufige Fragen rund um die europaweite Verpackungslizenzierung

  • Was beinhaltet die angekündigte EU-Verpackungsverordnung PPWR?

    Die EU legte Ende November 2022 den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation - PPWR - vor, die die Vorschriften für Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor, die Vorschriften für Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt. Die EU-Verpackungsverordnung ist bindend für Unternehmen, die in einem EU-Land ansässig sind, sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen und gilt sowohl für inländische und als auch für importierte Produkte. Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten zur PPWR.

  • Verpackungslizenz Europa: Welche Anforderungen sind im Kontext der Erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (EPR) zu erfüllen?

    Inverkehrbringer und Importeure sind in dem jeweiligen Land nach den länderspezifischen Verpackungsverordnungen und -gesetzen verpflichtet, sich an einem System zu beteiligen, welches sich um die korrekte Sammlung, Sortierung und das Recycling Ihrer Verpackungen kümmert. Sämtliche Mengen müssen im Rahmen der Verpackungslizenz Europa entsprechend angemeldet bzw. lizenziert werden.

  • Welche Entgelte sind für die Verpackungslizenz EU in den jeweiligen Ländern zu zahlen?

    Die Kosten für die Verpackungslizenzierung in Europa unterscheiden sich von Land zu Land und richten sich in erster Linie nach der Verpackungsart (Haushalts- oder Gewerbeverpackungen), der zu lizenzierenden Verpackungsmenge und in einigen Ländern auch nach CU (Consumer Units/Produkteinheiten). Des Weiteren ist das Material für den Preis ausschlaggebend.

    Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zur Verpackungslizenzierung in Europa

  • Gibt es bei der Verpackungslizenz Europa Mengengrenzen?

    Auch hier gibt es in Europa keine einheitliche Regelung. Es gibt in einigen Ländern gewisse Schwellenwerte, Bagatellgrenzen und Voraussetzungen, unter denen eine Lizenzierung in Teilen oder vollständig entfällt.

    Lassen Sie sich beraten: Wir geben Ihnen ausführlich Auskunft zu Voraussetzungen und Mengenschwellen der Lizenz für Verpackungen in Europa

  • Gibt es in Europa eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen?

    Bisher gibt es in drei europäischen Ländern eine Kennzeichnungspflicht für Verpackungen: In Bulgarien, Frankreich und Italien.

    • Bulgarien: Die Nutzung von Möbiusband und dem sogenannten Tidyman ist freiwillig, die Angabe des alphanummerischen Codes ist Pflicht für Verpackungen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind
    • Frankreich: Triman-Logo bestehend aus dem sogenannten Triman, dem Verpackungs- und Entsorgungspiktogramm für Verpackungen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind
    • Italien: Möbiusband mit alphanumerischem Code für Verpackungen, die für private oder gewerbliche Endverbraucher bestimmt sind, sowie Angaben zur getrennten Abfallsammlung in italienischer Sprache auf Verpackungen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind

    Lassen Sie sich beraten: Wir informieren Sie ausführlich zu den entsprechenden Kennzeichnungspflichten und besprechen mit Ihnen individuell, wie Ihre Packungen zu bedrucken sind.

  • Für welches Land benötige ich einen Bevollmächtigten?

    In Portugal, Spanien, Griechenland, Ungarn, Slowenien und Österreich ist die Lizenzierung von Verpackungen für ein Unternehmen ohne Firmensitz in dem entsprechenden Land nur über die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters möglich. Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation der Beauftragung eines solchen Vertreters.

  • Warum verlangen Marktplätze wie Österreich und Frankreich EPR-Nummern von Verkäufern?

    Marktplätze wie Österreich und Frankreich fordern EPR-Nummern von Verkäufern aufgrund der erweiterten Herstellerverantwortlichkeit (EPR). Diese Nummern dienen als Nachweis dafür, dass Verkäufer ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Verpackungslizenz Europa erfüllen. Die Nachweisepflicht spielt eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass Umweltauflagen eingehalten werden.

    Für Online-Händler bedeutet dies, dass sie ihre Umweltverantwortung nachweisen müssen, um auf diesen Marktplätzen aktiv zu sein. Die EPR-Nummer ist somit nicht nur eine behördliche Anforderung, sondern auch ein Instrument, um das Bewusstsein für Umweltschutz im E-Commerce zu stärken.

Unsere Experten für Europaweite Verpackungslizenzierung
Felix Mynarek
Felix Mynarek

Leiter Vertrieb EPR Solutions

europa@interseroh.com


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EU-Verpackungsverordnung PPWR

Die wichtigsten Fakten