Unsere Clearing-Lösung: einfach und effizient
Durch das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen oder auch das Couponing entstehen Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen den Inverkehrbringern und den einlösenden Stellen – im Rahmen des so genannten Clearing werden diese Ansprüche ermittelt und ausgeglichen.
Interseroh entwickelt individuelle Clearing-Lösungen sowohl für Pfandsysteme als auch für Rabattcodes und die Verteilung von Fördergeldern. Unsere Kunden profitieren vom Interseroh Full Service rund um die Clearing-Abwicklung – inklusive der Forderungsstellung gegenüber den betreffenden Inverkehrbringern. Sie sparen sich mit unserer Dienstleistung den bürokratischen Aufwand, der durch die Sammlung von Belegen, im Mahnwesen und beim Stammdaten-Abgleich entsteht.
Seit über 10 Jahren beweisen wir unsere Clearing-Expertise täglich – insbesondere im Management von Einwegpfand-Clearing für große Kunden mit sehr vielen Datensätzen.
Einwegpfand-Verrechnung mit Interseroh
Im Rahmen unserer Einwegpfand-Lösung für den Handel verrechnen wir zuverlässig und exakt Einwegpfand-Gelder und wickeln den Ausgleich der Ansprüche zwischen allen Marktteilnehmern ab.
Pfandkonto-Dienstleistung für Erstinverkehrbringer
Zu den Erstinverkehrbringern zählen alle Getränke-Hersteller, -Abfüller oder Vertriebsgesellschaften, die ein Produkt als erstes in den Handel geben. Für sie übernimmt Interseroh die Prüfung und Bündelung von Einwegpfand-Forderungen aus dem Handel – und fungiert dabei als Zwischeninstanz.
Forderungssteller-Dienstleistung für Rücknehmer
Interseroh erhebt Forderungen für alle Einwegpfand-Rücknehmer anhand der in Zählzentren oder an Rücknahmeautomaten erstellten Rohdatensätze – und sorgt so für eine reibungslose Pfandgelderstattung.
Unsere Partner für eine starke Zusammenarbeit
Unser Experte für
Clearing-Lösungen

Claus Jüsten
Geschäftsführer | INTERSEROH Pfand-System GmbH
Häufige Fragen unserer Kunden
- Was bedeutet Clearing?
Ermittlung und Abwicklung gegenseitiger Verbindlichkeiten und Forderungen, die u.a. durch bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen (z.B. Einweg-Getränkeflaschen entstehen.
- Welche Clearing-Leistungen übernimmt Interseroh konkret?
Als Full-Service-Anbieter übernimmt Interseroh jegliche Leistung rund um die Verrechnung von Verbindlichkeiten oder Forderungen. Dies kann bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen betreffen. Wir kümmern uns um die exakte Verrechnung und bieten unseren Kunden eine Rundum-Betreuung inkl. Forderungsstellungen und Mahnwesen an.
- Warum und wann brauche ich eine Clearing-Dienstleistung?
Sobald ein werthaltiges Produkt wie eine bepfandete Einweg-Getränkeverpackung an wiederum unterschiedlichen Stellen eingelöst oder zurückgegeben werden kann, entsteht eine unübersichtliche heterogene Verteilung, in der keine direkte Verbuchung möglich ist. Interseroh bietet für solche Fälle einen Rundum-Service, der die Interessen der verschiedenen Marktteilnehmer bündelt und die an verschiedenen Stellen entstandenen Kosten ausgleicht.
- Was muss ich als Erstinverkehrbringer bepfandeter Verpackungen beachten?
In Deutschland existiert ein Einweg-Pfand. Erstinverkehrbringer einwegpfandpflichtiger Getränke müssen ihre Produkte bei der Deutschen Pfand Gesellschaft (DPG) registrieren. Außerdem ist ein EAN Code (GTIN) über GS1 anzumelden. Für die exakte und einfache Verrechnung der Pfandentgelte kann außerdem Interseroh als Pfandkonto-Dienstleister beauftragt werden.
- Was muss ich als Verkäufer von einwegpfandpflichtigen Gebinden beachten?
Durch die Pfandpflicht ist jeder Händler verpflichtet, typen- und stoffgleiche Getränkeverpackungen zurückzunehmen, sobald die Ladenfläche größer als 200 qm ist. Sprich: Verkauft ein Händler keine Getränkedosen, ist er auch nicht verpflichtet, eine Rücknahmemöglichkeit für Getränkedosen anzubieten. Generell kann die Rücknahme von einwegpfandpflichtigen Gebinden manuell oder mithilfe eines Rücknahmeautomaten im Verkaufsraum erfolgen.
- Ich bin Rücknehmer. Wer holt die Gebinde bei mir ab?
Die Abholung von Pfandgebinden organisieren Dienstleister wie Interseroh. Wir stellen Ihnen spezielle Säcke sowie so genannte Talons zum Verschließen zur Verfügung. Sie gewährleisten, dass die Säcke rückverfolgbar transportiert werden können. Wir zählen und entwerten die Gebinde in unseren zertifizierten Zählzentren und vergüten Ihnen den exakten Betrag.
- Brauche ich einen Pfandkonto-Rücknahmeautomaten?
Nicht jeder Rücknehmer braucht einen Rücknahme-Automaten. Dies ist abhängig von den anfallenden Mengen, dem vorhandenen Platz und der möglichen Investition. Wir beraten Sie gerne zu den Alternativen.