Entsprechenserklärung vom 5.12.2008

Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (in der Fassung vom 6. Juni 2008)

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 29.09.2004 mit den in den Entsprechenserklärungen genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.

Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung

Erläuterung:Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Weg übermittelt.

Zu 3.8 D & O - Versicherung

Erläuterung:Ein Selbstbehalt besteht im Rahmen der abgeschlossenen
Versicherungen nicht.

Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand

Erläuterung:

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable
Bestandteile. Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder bestehen bei INTERSEROH nicht.

Die Regelung wird für sämtliche Vorstandsmitglieder der
INTERSEROH SE im Hinblick auf die Vereinbarung eines
Abfindungs-Cap nicht angewandt.

Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands

Erläuterung:Alle Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE wurden zur Sicherung einer langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Erläuterung:Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird
entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen
neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht.

Köln, den 5. Dezember 2008

Der VorstandDer Aufsichtsrat