Entsprechenserklärung vom 5.12.2008
Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG (in der Fassung vom 6. Juni 2008)
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit dem 29.09.2004 mit den in den Entsprechenserklärungen genannten Ausnahmen Folge geleistet worden ist.
Zu 2.3.2 Elektronische Übermittlung
| Erläuterung: | Die Einberufung der Hauptversammlung nebst Einberufungsunterlagen wird nicht auf elektronischem Weg übermittelt. |
Zu 3.8 D & O - Versicherung
| Erläuterung: | Ein Selbstbehalt besteht im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen nicht. |
Zu 4.2.3 Vergütungssystem Vorstand
| Erläuterung: | Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Die Regelung wird für sämtliche Vorstandsmitglieder der |
Zu 5.1.2 Bestellung des Vorstands
| Erläuterung: | Alle Vorstandsmitglieder der INTERSEROH SE wurden zur Sicherung einer langfristigen Nachfolgeregelung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. |
Zu 5.4.6 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
| Erläuterung: | Die Überwachungstätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird entgeltlich ausgeübt. Zusätzliche erfolgsorientierte Vergütungen neben den an den Aufgaben orientierten festen Vergütungen erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. |
Köln, den 5. Dezember 2008
| Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |


