Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der INTERSEROH SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Die Abweichungen der INTERSEROH von den Corporate Governance Standards erklären wir im Folgenden:
Zu 3.8
| Erläuterung: | Für den Führungskreis hat INTERSEROH einen entsprechenden Versicherungsschutz vereinbart. Ein Selbstbehalt für einzelne Mitglieder aus dem Kreis widerspräche den bestehenden Verträgen innerhalb der Gruppe. |
Zu 4.2.3
| Erläuterung: | Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst fixe und variable Bestandteile. Aktienoptionspläne für Vorstandsmitglieder bestehen bei INTERSEROH dagegen nicht. |
Zu 5.4.2
| Erläuterung: | Mitglieder des Aufsichtsrats der INTERSEROH haben Organfunktionen bei Unternehmen im Bereich der Entsorgungs- und Recyclingbranche. Aus den insoweit nutzbaren Erfahrungen erwachsen durchweg Vorteile für den Konzern. |
Zu 5.5.2
| Erläuterung: | Vorstand und Aufsichtsrat stellen fest, dass die grundsätzliche Problematik von Interessenkonflikten dieser Art besteht und die typische Situation für viele Aufsichtsräte in vielen Unternehmungen darstellt. Speziell für Aufsichtsratsmitglieder der INTERSEROH gilt, dass bei Entscheidungsvorgängen im Aufsichtsrat, die eines seiner Mitglieder direkt und persönlich betreffen, dieses Mitglied insoweit von der Diskussion und der Entscheidungsfindung ausgeschlossen ist. Eine solche Verhaltensweise resultiert schon aus den allgemeinen, gesetzlich verankerten Treuepflichten der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft. |
Zu 5.5.3
| Erläuterung: | Auch hier gilt die Erläuterung zu den Empfehlungen aus den Standards 5.4.2 und 5.5.2. |
Zu 7.1.1
| Erläuterung: | Abschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen wird INTERSEROH entsprechend den Übergangsregelungen ab 2005 aufstellen und veröffentlichen. |
Zu 7.1.2
| Erläuterung: | Für das Jahr Geschäftsjahr 2002 kann der Standard nicht eingehalten werden. Die Konzernstrukturen der INTERSEROH werden zukünftig im Hinblick auf die Einhaltung der Termine angepasst. |
Zu 7.1.5
| Erläuterung: | Es wird auf die Erläuterung zu 5.4.2 und 5.5.2 verwiesen. |
Köln, den 24. April 2003
| Der Vorstand | Der Aufsichtsrat |